Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Optional, aber essenziell für Ihre Datenschutzstrategie

Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Kriterien für eine Datenschutz-Folgenabschätzung
- Beispiele aus der Praxis
- Wann ist keine DSFA erforderlich?
- Checklisten und Leitfäden
- Die Datenschutz-Folgenabschätzung mit der Unterstützung von SIMPLY PM
- Fazit: Datenschutz-Folgenabschätzung: Risiken erkennen, Sicherheit erhöhen!
- Datenschutz-Risiken frühzeitig erkennen – Jetzt Expertenrat einholen!
Einleitung
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein wichtiger Bestandteil der Datenschutzstrategie jeder Organisation. Auch wenn sie in manchen Fällen optional ist, bietet sie wertvolle Einblicke und hilft dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die Bedeutung der DSFA und wie wir Sie durch den Prozess führen.
Kriterien für eine Datenschutz-Folgenabschätzung
Sie benötigen eine DSFA, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Systematische Bewertung persönlicher Aspekte
Zum Beispiel, wenn automatisierte Entscheidungsprozesse, einschließlich Profiling, eingesetzt werden, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf Personen haben. - Umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten
Dazu zählen besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, biometrische Daten, oder Daten über ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung. - Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
Etwa durch Videoüberwachung in großem Maßstab. - Innovative Technologien
Der Einsatz von Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Gesichtserkennung oder Verhaltensanalyse, die Datenschutzrisiken erhöhen könnten. - Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Quellen Wenn durch das Kombinieren von Daten neue Informationen über Personen entstehen, die für sie nachteilig sein könnten.
Beispiele aus der Praxis
- Einführung eines neuen Systems zur Mitarbeiterüberwachung, wie z. B. GPS-Tracking oder Zeitmanagement-Software.
- Einsatz von KI-basierten Anwendungen, die Entscheidungen über Kreditwürdigkeit, Versicherungen oder medizinische Diagnosen treffen.
- Aufbau eines Kundendatenpools, in dem Daten aus verschiedenen Abteilungen oder externen Quellen zusammengeführt werden.
Wann ist keine DSFA erforderlich?
Eine DSFA ist nicht notwendig, wenn:
- eine Verarbeitung auf Basis eines genehmigten Verarbeitungsprozesses erfolgt, der bereits überprüft wurde (z. B. durch ein Branchenzertifikat).
- die Datenverarbeitung im geringen Umfang stattfindet und kein hohes Risiko für die Betroffenen besteht.
Checklisten und Leitfäden
Die Datenschutzaufsichtsbehörden bieten oft Checklisten oder Negativlisten an, auf denen Verarbeitungen aufgeführt sind, für die keine DSFA erforderlich ist. Diese können ihnen helfen, eine klare Entscheidung zu treffen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung mit der Unterstützung von SIMPLY PM

Fragenkatalog beantworten: Ein strukturierter Ansatz
Der erste Schritt zur Durchführung einer DSFA besteht darin unseren selbst entwickelten Fragenkatalog zu beantworten. Gemeinsam mit unserer Unterstützung gehen wir während einer Konferenz, entweder online oder vor Ort, Schritt für Schritt durch die einzelnen Fragen. Dieser Prozess hilft uns, ein genaues Bild der Datenverarbeitungsaktivitäten in Ihrer Organisation zu erstellen und potenzielle Risiken zu identifizieren.
Risikobewertung – Empfehlung auch ohne DSFA
Auch wenn keine DSFA erforderlich ist, empfehlen wir die Erstellung einer Schwellwertanalyse zur Risikobewertung. Diese Methodik ermöglicht es uns, eine Schutzeinstufung der Daten zu erstellen, die als Basis für die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen dient und der Organisation Handlungssicherheit bietet. Durch die Risikobewertung können wir proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Datenschutzrisiken zu minimieren und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Die DSFA ist ein strukturierter Prozess, der darauf abzielt, die Auswirkungen einer geplanten Datenverarbeitung auf den Schutz personenbezogener Daten zu bewerten. Wir unterstützen bei der Durchführung dieses Prozesses und der Erstellung der erforderlichen Dokumente für jedes Verfahren. Die DSFA umfasst folgende Schritte:
- Beschreibung der geplanten Verarbeitung: Detaillierte Darstellung der Datenverarbeitungsaktivitäten, einschließlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Analyse, ob die geplante Verarbeitung notwendig und verhältnismäßig im Hinblick auf die verfolgten Zwecke ist.
- Risikobewertung: Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
- Maßnahmen zur Risikominimierung: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung der identifizierten Risiken.
Fazit: Datenschutz-Folgenabschätzung: Risiken erkennen, Sicherheit erhöhen!
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein wertvolles Instrument, um den Schutz personenbezogener Daten in einer Organisation zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Auch wenn die DSFA in manchen Fällen optional ist, bietet sie dennoch wichtige Einblicke und stärkt die Datenschutzstrategie Ihrer Organisation.
Datenschutz-Risiken frühzeitig erkennen – Jetzt Expertenrat einholen!
Haben Sie Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung einer DSFA? Kontaktieren Sie uns! Unser Expertenteam von SIMPLY PM steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie durch den Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzstrategie robust und effektiv ist.
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