Euer Datenschutz-Thema der Woche – Datenschutzbeauftragter: Wann ist er wirklich Pflicht?

Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter im Betrieb?
- Wann ist ein/e Datenschutzbeauftragte/r verpflichtend?
- Wann ist ein DSB nicht verpflichtend – aber trotzdem sinnvoll?
- Interner oder externer Datenschutzbeauftragte/r – was ist besser?
- Häufige Fehler rund um den Datenschutzbeauftragten
- Fazit: Der DSB ist kein Selbstzweck – aber oft ein Gewinn
- Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Jetzt prüfen
- Ausblick: Sie entscheiden, wie es weitergeht
Einleitung
Die Frage nach dem Datenschutzbeauftragten (DSB) gehört zu den Klassikern im Datenschutz. Viele Unternehmen sind unsicher: Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht – oder nicht? Und wenn ja: intern oder extern?
Dieser Beitrag gibt Ihnen eine klare Orientierung.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter im Betrieb?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt das Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung zur DSGVO
- Überwachung der Datenschutzorganisation
- Schulung sowie Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene
Wichtig:
Der DSB trägt nicht die Verantwortung – diese bleibt immer beim Unternehmen.
Wann ist ein/e Datenschutzbeauftragte/r verpflichtend?
Ein/e Datenschutzbeauftragte/r ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Mindestens 20 Personen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten
Dabei zählen alle Mitarbeitenden, die z. B.:
- mit Kundendaten arbeiten
- Personalakten führen
- E-Mails mit personenbezogenen Inhalten bearbeiten
Teilzeitkräfte sowie Aushilfen werden mitgezählt.
2. Es werden besonders sensible Daten verarbeitet
Dazu gehören z. B.:
- Gesundheitsdaten
- Daten zur religiösen oder politischen Überzeugung
- biometrische Daten
Typische Beispiele:
- Arztpraxen
- Physiotherapien
- Pflegeeinrichtungen
3. Die Kerntätigkeit besteht in umfangreicher Datenverarbeitung
Etwa bei:
- Marketing- oder IT-Dienstleistern.
- Tracking- und Analyse-Dienstleistern
- Callcentern
Wann ist ein DSB nicht verpflichtend – aber trotzdem sinnvoll?
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann ein DSB sinnvoll sein, zum Beispiel wenn:
- regelmäßig Betroffenenanfragen eingehen
- viele Dienstleister eingebunden sind
- neue digitale Tools genutzt werden
- Unsicherheit im Team besteht
- Prüfungen durch Aufsichtsbehörden drohen
Ein freiwillig bestellter DSB zeigt zudem, dass Datenschutz ernst genommen und strukturiert umgesetzt wird.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragte/r – was ist besser?
Interner DSB
- Kennt Abläufe und Strukturen
- Hoher Schulungsaufwand
- Besonderer Kündigungsschutz
Externer DSB
- Fachwissen auf aktuellem Stand
- Keine internen Interessenkonflikte
- Flexible Beauftragung
- Kostenfaktor
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Größe, Branche und Risiko ab.

Häufige Fehler rund um den Datenschutzbeauftragten
„Wir sind zu klein, wir brauchen keinen Datenschutz.“
Datenschutzpflichten bestehen unabhängig vom DSB.
„Der DSB haftet für Fehler.“
Falsch – verantwortlich bleibt das Unternehmen.
„Wir benennen jemanden pro forma.“
Ein DSB braucht Zeit, Wissen und Unabhängigkeit.
Fazit: Der DSB ist kein Selbstzweck – aber oft ein Gewinn
Nicht jedes Unternehmen braucht zwingend einen Datenschutzbeauftragten. Wer jedoch regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, profitiert von klaren Zuständigkeiten, fachlicher Begleitung und mehr Rechtssicherheit.
Ein gut eingebundener DSB reduziert Risiken, entlastet die Geschäftsführung und stärkt das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Behörden.
Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Jetzt prüfen
Viele Unternehmen sind unsicher, ob eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl der Mitarbeitenden, die Art der Datenverarbeitung und mögliche Risiken.
Überprüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss – oder ob eine freiwillige Benennung sinnvoll ist.
Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung oder bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten benötigen, beraten wir Sie gern – strukturiert, praxisnah und DSGVO-konform.
Ausblick: Sie entscheiden, wie es weitergeht
Welche Frage sollen wir in der nächsten Woche beantworten? Am Montag stellen wir Ihnen wieder drei Datenschutzthemen zur Auswahl – Sie stimmen ab, welches Thema wir im nächsten Blogbeitrag ausführlich erklären.
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Noch mehr Praxiswissen?
Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag, wie Unsere Vorgehensmethodik zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist – In diesem Blogbeitrag erläutern wir unsere simple Vorgehensmethodik zur Datenschutz-Grundverordnung in drei Phasen: Analysephase, Umsetzungsphase und Integrationsphase.


