HR-Datenschutz richtig umsetzen: Bewerbungen, Gehaltsabrechnungen & Personaldaten sicher verwalten

Einleitung

Die Personalabteilung eines Unternehmen verarbeitet so viele personenbezogene Daten wie kaum ein anderer Bereich. Ob Bewerbung, Einstellung oder Lohnabrechnung – täglich kommen die Mitarbeitenden in Kontakt mit sensiblen Informationen, die besonders schützenswert sind. Der Schutz dieser Daten ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In diesem Beitrag beleuchten wir, wie die DSGVO in der Personalabteilung praktisch umzusetzen ist, welche typischen Stolperfallen existieren und wie Unternehmen datenschutzkonform mit Bewerbungen, Gehaltsabrechnungen & Co. umgehen können.

Warum Datenschutz in der Personalabteilung so wichtig ist

Die Personalabteilung verarbeitet Daten, die zur Beurteilung der Arbeitsleistung, der Gesundheit oder der wirtschaftlichen Situation von Mitarbeitenden dienen. Dabei handelt es sich nach Art. 9 DSGVO teilweise sogar um besondere Kategorien personenbezogener Daten, die unter erhöhtem Schutz stehen.

Wer hier sorglos agiert, riskiert nicht nur ein gestörtes Vertrauensverhältnis, sondern auch empfindliche Bußgelder. Laut DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um diese Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung zu schützen.

Bewerbungsprozesse DSGVO-konform gestalten

Schon beim Eingang einer Bewerbung beginnt die datenschutzrechtliche Verantwortung. Folgende Punkte sind dabei besonders beachtenswert:

  • Transparenz: Bewerber*innen müssen klar und verständlich darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Zweckbindung: Verwendung der Daten nur zum Zweck der Bewerberauswahl.
  • Löschfristen: Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens sind Bewerbungen zu löschen – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung für eine längere Speicherung vor.

Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen richtet ein Bewerbungsportal ein, das Bewerbungsdaten automatisch nach sechs Monaten löscht und die Bewerbenden bei Einreichung über die Datenverarbeitung informiert.

Datenschutz bei Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverhältnissen

Im laufenden Arbeitsverhältnis fallen unter anderem folgende Daten an:

  • Steuer- und Sozialversicherungsdaten
  • Arbeitszeiten, Krankheitstage, Urlaub
  • Leistungsbeurteilungen, Abmahnungen

Die Personalabteilung verarbeitet und speichert diese Informationen sicher – und trägt dafür die Verantwortung. Empfehlenswert ist die Nutzung von:

  • Zugriffsrechten: Nur befugte Personen dürfen auf bestimmte Daten zugreifen.
  • Verschlüsselung: Gehaltsabrechnungen sollten niemals unverschlüsselt per E-Mail verschickt werden.
  • Verfahrensverzeichnissen: Alle Verarbeitungstätigkeiten sind zu dokumentieren.

Beispiel: Eine Personalabteilung verwendet ein HR-System mit rollenbasiertem Zugriff, sodass nur die jeweilige Sachbearbeitung Zugriff auf bestimmte Mitarbeitendendaten hat.

Aktuelle Zahlen: Datenschutz in deutschen HR-Abteilungen

Personalabteilung: Datenschutz als Herausforderung bei der Digitalisierung

Laut der Bitkom-Studie „Datenschutz als Herausforderung für die Digitalisierung“ aus dem Jahr 2023 geben 83 % der Unternehmen an, dass Anforderungen an den Datenschutz eine der größten Hürden bei der Digitalisierung darstellen.

Gerade im Personalbereich, wo besonders viele sensible Daten verarbeitet werden, spiegelt sich dieser Befund in der Praxis wider: Unsichere Kommunikationswege, manuelle Prozesse sowie veraltete Softwarelösungen behindern eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Diese Erkenntnisse unterstreichen die Relevanz eines modernen, datenschutzorientierten HR-Managements.

Quelle: Bitkom – Datenschutz als Herausforderung für die Digitalisierung (PDF)

Best Practices für datenschutzkonformes Personalmanagement

  1. Datenschutzinformationen bereitstellen: Bewerber*innen und Mitarbeitende müssen umfassend informiert werden.
  2. Technische Lösungen nutzen: HR-Software mit Löschfristen, Verschlüsselung und Zugriffsmanagement.
  3. Verantwortlichkeiten klären: Klare Zuständigkeiten für Datenschutz im HR-Team definieren.
  4. Regelmäßige Schulungen: Datenschutz muss fester Bestandteil interner Fortbildungen sein.
  5. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten pflegen: Dokumentation aller relevanten Prozesse.

Fazit: Datenschutz ist gelebte Fairness

Datenschutz in der Personalabteilung ist kein Hindernis, sondern Ausdruck von Wertschätzung und Verantwortung gegenüber den Menschen im Unternehmen. Wer Bewerbungsprozesse, Datenflüsse und interne Abläufe datenschutzkonform gestaltet, schafft einerseits Vertrauen und erfüllt andererseits zugleich die gesetzlichen Anforderungen.

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