Social Media & Datenschutz: Was Unternehmen beachten sollten

Einleitung

Ob Instagram, LinkedIn oder TikTok – soziale Netzwerke sind aus der Unternehmenskommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie bieten enorme Reichweite, schaffen direkte Kund*innenbindung und unterstützen beim Employer Branding. Doch wer als Unternehmen Social Media nutzt, trägt auch die Verantwortung: für Inhalte, Datenverarbeitung sowie Datenschutzkonformität.

Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Unternehmen datenschutzkonform agieren können.

Warum Datenschutz in sozialen Netzwerken relevant ist

Soziale Medien leben von Interaktion. Kommentare, Likes, geteilte Inhalte und private Nachrichten erzeugen eine Vielzahl personenbezogener Daten. Unternehmen, die Social Media professionell nutzen, werden dadurch automatisch zu Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Spätestens bei der Einbindung von Trackingtools, Gewinnspielen oder der Nutzung von Social Plugins kommt es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten.

DSGVO und die Rolle von Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zentral ist dabei das Prinzip der Transparenz: Nutzer*innen müssen darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Auch die gemeinsame Verantwortung mit Plattformbetreibenden (z. B. Meta) muss geregelt sowie dokumentiert werden.

Artikel 26 DSGVO regelt die gemeinsame Verantwortlichkeit. Das bedeutet: Sowohl das Unternehmen als auch die Plattform können für Datenschutzverstöße haftbar gemacht werden. Es ist daher essenziell, entsprechende Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortung (Joint Control Agreements) mit den Plattformen zu treffen und transparent zu kommunizieren.

Typische Risiken beim Social-Media-Einsatz

Unzureichende Datenschutzerklärungen: Viele Social-Media-Auftritte verweisen nicht korrekt auf die Datenverarbeitung durch Plattformbetreiber.

Nutzung von Tracking-Tools: Facebook Pixel oder LinkedIn Insight Tag erfordern eine ausdrückliche Einwilligung.

Gewinnspiele ohne klare Datenschutzregelungen: Oft fehlt die Information darüber, wie Teilnehmer*innendaten verwendet werden.

Fehlende oder fehlerhafte Impressums- und Datenschutzhinweise auf Profilseiten.

Praxisbeispiele: So setzen Unternehmen Datenschutz um

  • Mittelständisches Unternehmen: Nutzt LinkedIn mit korrektem Impressum, Datenschutzerklärung und einem Cookie-Consent-Banner auf der verlinkten Website.
  • Einzelhandel: Führt Instagram-Gewinnspiele durch, bei denen die Teilnahmebedingungen einen separaten Abschnitt zur Datenverwendung enthalten.
  • Großunternehmen: Arbeitet mit einer Social-Media-Agentur, die DSGVO-konforme Strategien inklusive Datenspeicherfristen, Auskunftsrechte sowie Reaktionszeiten bei Betroffenenanfragen umsetzt.
Datenschutz bei Social-Media-Auftritten

Aktuelle Zahlen zur Datenschutzpraxis in sozialen Netzwerken

Eine Studie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) von 2023 zeigt:

  • 68 % der Unternehmen mit Social-Media-Auftritten weisen erhebliche Mängel in der Datenschutzerklärung auf.
  • Nur 21 % haben eine dokumentierte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit mit dem Plattformanbieter.
  • 35 % der Unternehmen nutzen Analyse- und Marketingtools ohne gültige Einwilligung der Nutzer*innen.

Quelle: LDI NRW – Social Media Report 2023 (PDF)

Diese Zahlen belegen: Viele Unternehmen unterschätzen die datenschutzrechtliche Tragweite ihrer Social-Media-Aktivitäten.

Best Practices für datenschutzkonforme Social-Media-Nutzung

  1. Rechtskonforme Datenschutzerklärung erstellen: Transparente und verständliche Hinweise zur Datenverarbeitung auf Website und Social-Media-Profilen.
  2. Einwilligungen korrekt einholen: Nutzung von Analyse- und Werbetools nur mit vorheriger Zustimmung der Nutzer*innen.
  3. Joint Control Agreements abschließen: Gemeinsame Verantwortung mit Plattformbetreibern klar regeln.
  4. Mitarbeitende schulen: Datenschutz muss Bestandteil der Social-Media-Strategie und internen Schulungen sein.
  5. Löschen, Sperren, Auskunft geben: Prozesse zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte müssen etabliert sein.

Weitere Zahlen zur Social-Media-Nutzung in Unternehmen

Nutzung von Social Media in Unternehmen

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) nutzten im Jahr 2023 insgesamt 61 % der Unternehmen in Deutschland soziale Medien. Die Nutzung unterscheidet sich dabei deutlich nach Unternehmensgröße:

  • Unternehmen mit 10–49 Beschäftigten: 57 %
  • Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten: 75 %
  • Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten: 88 %

Diese Zahlen zeigen: Vor allem größere Unternehmen setzen auf Social Media – doch damit steigen auch die Anforderungen an Datenschutz und Compliance. Quelle: Statistisches Bundesamt – Nutzung von Social Media nach Beschäftigtengrößenklassen 2023

Fazit: Datenschutz ist Teil jeder Social-Media-Strategie

Soziale Medien bieten große Chancen für Sichtbarkeit und Dialog – bringen aber auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen mit sich. Wer als Unternehmen professionell auftritt, muss auch professionell mit Daten umgehen. Nur so lassen sich Risiken minimieren und Vertrauen aufbauen.

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